AGB
1. Allgemeines
Fahrwerkstatt Bor führt ein sehr breites Sortiment an Produkten für den 2-Rad Renn- und Alltags-Bereich. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln Rechte und Pflichten zwischen Fahrwerkstatt Bor und ihren Kunden. Fahrwerkstatt Bor verkauft ihre Produkte über den Fachhandel und über den eigenen Online-Shop. Mit der Auftragserteilung anerkennen Sie unsere AGBs. Abweichungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Angebot und Bestellung
Die Angebote von Fahrwerkstatt Bor auf unsere Webseite sowie in Preislisten und Inseraten sind unverbindlich. Bestellungen sind erst nach Bestätigung verbindlich. Bestellungsänderungen bzw. Bestellungsannullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit Fahrwerkstatt Bor. Zudem ist Fahrwerkstatt Bor berechtigt, dadurch entstandene Kosten dem Kunden zu belasten. Die Angaben von Lieferumfang, Masse, Gewichte und sonstigen Leistungen bzw. in Verkaufsunterlagen erfolgen ohne Gewähr und sind nur als Richtwerte zu verstehen. Massgebend sind die aktuell gültigen Spezifikationen zum Zeitpunkt der Auslieferung der Produkte von den Lieferanten an Fahrwerkstatt Bor.
3. Lieferung und Übergabe der Produkte
Ab Lager verfügbare Artikel werden in der Regel innerhalb von 2-4 Arbeitstagen ausgeliefert. Bei sofortiger Lieferung entfällt eine Auftragsbestätigung. Fahrwerkstatt Bor ist zu Teillieferungen berechtigt. Liefer- oder Leistungszeiten sind nur ungefähr vereinbart. Die Angabe von bestimmten Lieferterminen steht zudem unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Fahrwerkstatt Bor durch die Lieferanten. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
4. Abnahme und Prüfung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf ihre Vertragsentsprechung zu prüfen und sichtbare Mengendifferenzen sofort bei Warenerhalt innerhalb von fünf Tagen an Fahrwerkstatt und an den Frachtführer zu melden. Allfällige Beschädigungen, Mängel und Beanstandungen sind sofort nach Entdeckung, spätestens aber fünf Tage nach Warenerhalt, schriftlich zu melden. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
5. Gefahrenübergang
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf ihre Vertragsentsprechung zu prüfen und sichtbare Mengendifferenzen sofort bei Warenerhalt innerhalb von fünf Tagen an Fahrwerkstatt und an den Frachtführer zu melden. Allfällige Beschädigungen, Mängel und Beanstandungen sind sofort nach Entdeckung, spätestens aber fünf Tage nach Warenerhalt, schriftlich zu melden. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
6. Retouren
Rücksendungen durch den Käufer bedürfen der vorherigen Zustimmung von Fahrwerkstatt Bor und erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung von Produkten darf nur in deren Originalverpackung sowie unter Beilage eines Lieferscheines oder der Rechnungskopie erfolgen. Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht. Dies gilt auch für Produkte, die der Käufer aufgrund von falschen Annahmen oder irrtümlich bestellt hat.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind ohne Mehrwertsteuer und verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF). Kosten für Verpackung und Versand (Transport) sind nicht in den Preisen enthalten. Die Portokosten sowie Verpackungsgebühren sind auf der Bestellbestätigung separat ausgewiesen. Die Ware wird nur gegen Vorkasse oder Kreditkarteneinzug geliefert. Bei Einkauf von Waren mit Lieferfristen gilt eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung, Rest bei Abholung oder vor Lieferung resp. Rechnungserhalt. Fachhändler erhalten die Ware gegen Rechnung, zahlbar innert 10 Tagen. Partnerfirmen erhalten ein Zahlungsziel von 20 Tagen rein netto. Produktpreise und Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung berechnet. Irrtümer und Fehler bleiben vorbehalten.
8. Versandkosten
Die Lieferung der Ware erfolgt über den Postweg. Die Porto und Verpackungskosten werden je nach Grösse und Gewicht verrechnet. Wir verlangen keinen Kleinmengenzuschlag.
9. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Fahrwerkstatt Bor ohne weitere Mitteilung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen. Alle Folgen, die sich aus einer Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fahrwerkstatt Bor
11. Gewährleistung
Fahrwerkstatt Bor gewährleistet Ihnen, dass unsere Markenprodukte zum Zeitpunkt der Lieferung den vertraglichen Spezifikationen (sofern vorhanden) und den branchenüblichen Standards entsprechen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Fahrwerkstatt Bor keine Eingangsprüfung der von Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Eine Bemängelung der Lieferung aus irgendwelchen Gründen entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Fahrwerkstatt Bor leistet keine Gewähr für die von ihr gelieferten Produkte. Dem Kunden steht ausschliesslich eine allfällige Werksgarantie des Herstellers zu, die direkt bei diesem bzw. dem von diesen bezeichneten Stellen geltend zu machen ist. Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen des Herstellers die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt. Fahrwerkstatt Bor behält sich vor, bei Artikeln, welche nicht mehr lieferbar oder nicht mehr zu reparieren sind, einen gleichwertigen Ersatzartikel zur Abgeltung der Garantieansprüche auszuhändigen. Die Gewährleistung gilt nur, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben und keine Reparaturversuche von Dritten stattgefunden haben.
12. Höhere Gewalt
Fahrwerkstatt Bor hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten und Schäden nicht einzustehen und hat das Recht, bestätigte Bestellungen zu annullieren, soweit die Nichterfüllung bzw. der Schaden auf einem von Fahrwerkstatt Bor nicht beeinflussbaren Hinderungsgrund beruht (hierzu zählen insbesondere fehlende Lieferbereitschaft unserer Lieferanten, Streiks, terroristische Aktivitäten, kriegerische Auseinandersetzungen, Produktions- oder Transporthindernisse, Wechselkursschwankungen, Naturkatastrophen, hoheitliche Massnahmen).
13. Haftungsbeschränkung
Fahrwerkstatt Bor haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweisen kann, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit von Fahrwerkstatt Bor, deren Hilfspersonen oder den von Fahrwerkstatt Bor beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt. Jede weitergehende Haftung von Fahrwerkstatt Bor, deren Hilfspersonen und der von Fahrwerkstatt Bor beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie beispielsweise Produktionsausfall, Datenverlust, Verlust von Aufträgen und andere indirekte oder Folgeschäden etc.
14. Datenschutz
Die Daten unserer Kunden unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Fahrwerkstatt Bor wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz beachten. Sämtliche uns angegebenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
15. Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Fahrwerkstatt Bor ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder an Dritte abzutreten. Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.
16. Gerichtsstand
Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Müchwilen. Stand: Guntershausen 01.10.2017 Fahrwerkstatt Bor